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Bei Beantragung eines russischen Visum muss jeder Antragsteller eine gültige, von Russland anerkannte Pflicht-Krankenversicherung nachweisen.
Ohne diese Pflichtversicherung kann das russische Visum nicht beantragt werden.
Von den russischen Botschaften und Konsulaten werden nur bestimmte Gesellschaften anerkannt. Diese Liste ändert sich regelmäßig. Auf Grund knapp 20jähriger Erfahrung suchen wir für Sie die zuverlässigsten Gesellschaften mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis aus.
Aktuell ist das die SOVAG AG. Die seit 1926 in Hamburg ansässige und auf das Russland-Geschäft spezialisierte Gesellschaft ist die einzige von allen russischen Botschaften weltweit anerkannte Versicherungsgesellschaft. Gegenüber anderen Gesellschaften verfügt die SOVAG über eigene Ansprechpartner in Russland und ist im Bedarfsfall vor Ort schnell und unkompliziert erreichbar.
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